Der Beirat mit Beratungsfunktion
Nicht nur bei strategisch relevanten, sondern auch bei konkreten operativen Entscheidungen kann ein gut besetzter Beirat mit der Expertise seiner Mitglieder die Geschäftsführung beraten und dabei das Risiko von fehlerhaften Entscheidungen minimieren. Doch nicht nur alleinig die Beratung der operativen Führungsebene steht im Vordergrund; so kann der Beirat durchaus auch den Gesellschaftern und Mitgliedern der Unternehmerfamilie beratend zur Seite stehen.
Der Beirat mit Moderationsfunktion
Streit ist der größte Wertvernichter in Familienunternehmen. Bei konfliktären Situation und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschafter, der Unternehmerfamilie oder der Geschäftsführung kann der Beirat als Moderator eingesetzt werden und somit einen Beitrag zur Unternehmenssicherung leisten.
Der Beirat mit Kontroll- und Überwachungsfunktion
Der Beirat kann – muss aber nicht – mit einer Kontrollfunktion ausgestattet werden und in diesem Zuge die Kontrolle der Geschäftsführung übernehmen. Eine Ausstattung der Beiratsmitglieder mit einer Kontrollfunktion erfolgt primär im Interesse der Gesellschafter. Jedoch können auch andere Stakeholder ein Interesse daran haben, den Beirat mit entsprechenden Befugnissen auszustatten. In diesem Zuge kann dem Beirat Leitungsfunktionen eingeräumt werden. Beispielsweise bei zustimmungspflichtigen Geschäften. Darüber hinaus kann der Beirat bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mitwirken und für die Bestellung der Geschäftsführung verantwortlich zeichnen oder bei wichtigen Personalentscheidungen angehört werden müssen.
Der Beirat mit Repräsentationsfunktion
Holt man sich Beiratsmitglieder mit belastbaren Netzwerken und vertrauensvollen Verbindungen ins Gremien, können diese auch mit einer Repräsentationsfunktion betraut werden. Sie dienen dann insbesondere der Imagepflege des Unternehmens und nutzen ihr Netzwerk um Kontakte und wertvolle Begegnungen herzustellen.
Der Beirat mit Leitungsaufgaben
In ganz speziellen Situationen besteht die Möglichkeit, dem Beirat Leitungsaufgaben zu übertragen. Gerade in Phasen von Sanierung oder Restrukturierung kann dies sinnvoll erscheinen. Aber auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Im äußersten Notfall kann auch der Beirat interimistisch die Geschäftsführung übernehmen, sollte diese ausfallen. Immer häufiger sieht man auch, dass die Unternehmenslenker ein Mitglied des Beirats auswählen oder eine geeignete Person in den Beirat berufen, die den Sohn oder die Tochter im Rahmen des Nachfolgeprozesses begleiten soll.